Barrierefreiheit
zugängliche / barrierefreie Webseiten, Internet für alle
Barierrefrei beschreibt den ungehinderten Zugang des Internets für alle - unabhängig von ihren körperlichen und/oder technischen Möglichkeiten. Da dies nicht in allen Fällen erreicht werden kann spricht man auch von barrierearm oder zugänglich. Fachbegriff: Accessibility.
Umsetzung
Seit dem 01. Mai 2002 ist das "Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze" (Behindertengleichstellungsgesetz) in Kraft getreten. Damit ist die Bundesverwaltung verpflichtet, ihre öffentlich zugänglichen Internetseiten grundsätzlich barrierefrei zu gestalten.
BITV
Die «Barrierefreie Informationstechnik- Verordnung» (BITV) regelt die Neu- und Umgestaltung öffentlicher Informationsangebote nach dem Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG).
Praxis
Sehbehinderte und Blinde verwenden für das Internet eine Software, die den Inhalt der einzelnen Seiten vorliest. Deswegen muss im Quellcode für jede Grafik und jedes Bild eine entsprechende Beschreibung vorhanden sein. Menschen mit Bewegungsbehinderungen bedienen ihre Computer meist ohne Maus, also nur mit der Tastatur. Es gibt aber auch Behinderungen, die die Bedienung des Computers nur über infrarot-kontrollierte Augenbewegungen erlauben. Professionelle Webdesigner wissen um die Besonderheiten, die bei der Erstellung des Quellcodes zu beachten sind. Beispielsweise sind sogenannte Tabellenlayouts nicht akzeptabel. Alle mit Flash erstellten Medien oder Videos sind typische Barrieren. Grundsätzlich bedeutet Barrierfreiheit aber keine ausgesprochene Einschränkung des Designs.


